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Selbstsperre für Glücksspiel in Österreich

Wie Sie einen Sperrantrag richtig stellen, welche Unterlagen notwendig sind, wann eine Bestätigung kommt und wie Sie alle Schritte dokumentieren – verständlich dargelegt.

Von Fachredaktion · Stand: 09.09.2026
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Inhalt

Kurzantwort: Antrag, Unterlagen und Bestätigung im Überblick

Einen Sperrantrag richten Sie direkt an den jeweiligen Betreiber – persönlich vor Ort, per elektronischer Nachricht oder mittels Online-Formular. Vorgelegt werden muss ein gültiger Reisepass, Führerschein oder Personalausweis; bei digitaler Übermittlung reichen gut lesbare Kopien. Spätestens am folgenden Werktag tritt der Ausschluss in Kraft, bei win2day sofort nach Klick im Login. Eine schriftliche Rückmeldung sollten Sie sorgfältig aufbewahren. Ein zentrales, alle Angebote umfassendes Register existiert aktuell nicht: jeder Ausschluss wirkt ausschließlich dort, wo er beantragt wurde.

Anbieterübersicht

Orientierung, keine Empfehlung.

Eine Selbstsperre gilt nur für den jeweiligen Anbieter – ein zentrales Sperrregister gibt es derzeit noch nicht.

Aktive Selbstsperre?
Sperre nicht umgehen.

Nutzen Sie diese Liste nicht, um eine Sperre zu umgehen. Kostenlose Hilfe: 0800 202 304.

Transparenz: Affiliate-Links; bei Registrierung ist eine Provision möglich. Konzession, Verfügbarkeit und Bedingungen anhand aktueller Primärquellen prüfen.

W2
win2day
Konzession Staatlich konzessioniert (AT)
Angebot Offizielles Angebot
LM
LuckyMeister
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen
LW
LuckyWave
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen
WS
WinSpirit
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen
LH
Lucky Hunter
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen
BC
Boho Casino
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen
WP
WinPlace
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen
LD
Lucky Dreams
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen
BI
Bison Casino
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen
SG
Slots Gallery
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen

01 Bedeutung und Funktion der Spielsperre

Mit einer Selbstsperre blockieren Sie freiwillig Ihren Zugang zum Glücksspiel – befristet oder auf unbestimmte Dauer. Sie verlangen beim Betreiber die Unterbindung Ihres Zutritts und ermöglichen so bewussten Rückzug oder das Stoppen einer schädlichen Entwicklung.

Der Ausschluss gilt nur beim beantragten Betreiber. Ein zentrales Behördenregister oder Gerichtsbeschluss steht nicht dahinter. Verfahren und Reaktionszeit richten sich nach Anbieter, Angebotsform und Vorgaben.

Unterschiedliche Ausschlussformen und deren Wirkung

Österreichs Betreiber kennen mehrere Instrumente, die sich in Reichweite und Schutzstärke unterscheiden:

Instrument Initiative liegt bei Erfasste Spielbereiche Übliche Laufzeit Vorzeitig beendbar
Selbstsperre Spielende Person Vollständiger Ausschluss 6 / 12 Mon., ohne Frist Nur dauerhafter Typ, nach Einzelprüfung
Fremdsperre Angehörige geben Hinweise; weiteres Verfahren betreiber- und rechtsgrundlagenabhängig Vollständiger Ausschluss Fallabhängig Nach Einzelprüfung
Besuchsbegrenzung Spielende Person Max. Besuchszahl monatlich Individuell vereinbart Auf eigene Anfrage möglich
Verlustbegrenzung Spielende Person Festgelegte Verlusthöchstsumme Individuell vereinbart Erhöhung verzögert
Betreibersperre Spielbankkonzessionär im Anwendungsbereich des § 25 GSpG Ausschluss bei festgestellter Existenzbedrohung Bis Risiko beseitigt Nach Einzelprüfung

Wann sollte eine Sperre erwogen werden?

Prüfen Sie einen Ausschluss, sobald eines oder mehrere der nachstehenden Verhaltensmuster auftreten:

  • Die Spielzeit dehnt sich wiederholt über das geplante Maß hinaus.
  • Einsätze wachsen, obwohl kein vernünftiger Plan dahintersteht.
  • Verlorene Beträge sollen durch weiteres Spielen ausgeglichen werden, statt die Aktivität zu beenden.
  • Geld wird bei Bekannten, Verwandten oder Kreditinstituten geliehen, um weiter zu spielen.
  • Das Ausmaß der Spieltätigkeit wird verschleiert oder auf Nachfrage verharmlost.
  • Gedanken ans Spiel drängen sich auch außerhalb von Spielgelegenheiten auf.
  • Anspannung oder innere Unruhe stellen sich ein, wenn nicht gespielt werden kann.
  • Negative Emotionen wie Ärger, Traurigkeit oder Angstgefühle werden durch Spiel kurzfristig betäubt.

Diese Hinweise ersetzen keine fachärztliche Beurteilung, helfen Ihnen jedoch bei einer ehrlichen Selbsteinschätzung. Anonyme kostenlose Erstberatung erreichen Sie unter 0800 202 304.

02 Gesetzlicher Rahmen: § 25 Glücksspielgesetz

§ 25 GSpG regelt Schutzpflichten konzessionierter Spielbanken gegenüber gefährdeten Teilnehmenden. Die Bestimmung betrifft Spielbanken von Casinos Austria. WINWIN ist keine Spielbank nach § 25 GSpG; für WINWIN gelten die einschlägigen Regeln der jeweiligen Landesausspielung. win2day ist als elektronische Lotterie ebenfalls anders einzuordnen.

Schwelle: Existenzminimum gefährdet

Die Norm nennt keinen festen Eurobetrag. Maßgebend ist, ob Häufigkeit und Intensität des Spielens das Existenzminimum zu beeinträchtigen drohen. Entscheidend ist die tatsächliche wirtschaftliche Lage: Hohe Summen bedeuten nicht automatisch Gefährdung; bei bescheidenem Einkommen können moderate, regelmäßige Verluste relevant sein.

Der Betreiber muss erkennbare Hinweise auf ein Risiko ernst nehmen und angemessen reagieren – etwa durch Bonitätsabfragen, Verhaltensbeobachtung und Gespräche.

Pflichten: Bonität prüfen, beraten

Spielbanken holen bei Verdachtsmomenten Bonitätsauskünfte (z. B. über KSV1870) ein und setzen geschultes Beratungspersonal ein. Zeigen sich Existenzrisiken, ist ein Gespräch anzubieten, um Verluste zu verhindern, die die Lebensbasis gefährden.

VfGH G 259/2022: Bonitätsabfrage allein genügt nicht

Der Verfassungsgerichtshof befasste sich 2022 mit der Reichweite der Schutzpflicht und der Bedeutung einer Bonitätsauskunft. Welche Folgen sich daraus ergeben, hängt von den konkreten Umständen ab. Betroffene sollten Belege sichern und individuelle Rechtsberatung einholen.

Warum win2day außerhalb § 25 GSpG steht

win2day gilt rechtlich als elektronische Lotterie und fällt nicht unter die speziell für Spielbanken normierten Pflichten des § 25 GSpG. Spielerschutz besteht dort dennoch: Sperren, Limits und Identitätsprüfungen ergeben sich aus anderen Gesetzen, Konzessionsvorgaben und vertraglichen Regelungen. Automatische Übertragung einer Casinos-Austria-Sperre auf win2day findet derzeit nicht statt – dort müssen Sie eigenständig einen Antrag stellen.

Zitierte Aktenzeichen:
VfGH G 34/10 (2011), VfGH G 259/2022 (2022). Abrufbar über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

03 Zuständige Stellen in Österreich

In Österreich führen mehrere konzessionierte Betreiber Glücksspielangebote. Für jede Blockierung wenden Sie sich unmittelbar an den jeweiligen Anbieter. Ein zentrales, alle Betreiber verbindendes Register existiert gegenwärtig nicht.

Casinos Austria: zwölf Standorte im Bundesgebiet

Casinos Austria betreibt Spielbanken in Wien, Baden, Bregenz, Graz, Innsbruck, Kitzbühel, Kleinwalsertal, Linz, Salzburg, Seefeld, Velden und Zell am See. Den Ausschluss beantragen Sie dort mit amtlichem Lichtbildausweis. Prüfen Sie aktuelle Kontaktwege und Formulare vorab, da Prozesse Änderungen unterliegen können.

WINWIN-Automatensalons

WINWIN betreibt Automatenlokale in mehreren Bundesländern. Ein Ausschluss bei Casinos Austria wirkt dort nicht automatisch. Beantragen Sie ihn separat bei WINWIN und lassen Sie die Umsetzung schriftlich bestätigen. Erfassen Sie bei mehreren genutzten Betreibern alle Anträge in einer Checkliste.

win2day: einziges konzessioniertes Online-Angebot Österreichs

win2day ist die Internetplattform der Österreichischen Lotterien. Aktivieren Sie die Sperre im Login-Bereich oder über die angegebenen Kontaktkanäle. Je nach aktuellem Angebot sind auch Teilsperren für einzelne Kategorien oder Grenzwerte verfügbar. Klären Sie die Behandlung vorhandenen Guthabens und prüfen Sie Ihre Bankverbindung.

Landesausspielungen: unterschiedliche Bundesländerregelungen

Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten und Burgenland verfügen über landesgesetzlich geregelte Automatenbetriebe. Wien hat Glücksspielautomaten außerhalb von Casinos seit 2015 verboten. Auch Salzburg, Tirol und Vorarlberg kennen kein entsprechendes Landesgesetz für Automaten außerhalb der Spielbanken. Für Landesbetreiber wenden Sie sich unmittelbar an den jeweiligen Anbieter.

Zentrale Übersicht: Anbieter, Sperrarten, Wege, Fristen

Anbieter Verfügbare Instrumente Auswählbare Laufzeit Antragsweg Wirksamkeitsbeginn Frühere Beendigung
Casinos Austria Besuchsgrenze, Selbstsperre 6 / 12 Mon., dauerhaft Persönlich, E-Mail, Formular Max. nächster Werktag Aktuelle Bedingungen prüfen; Dauersperre nur nach Einzelprüfung
WINWIN Besuchsgrenze, Verlustgrenze, Selbstsperre 6 / 12 Mon., dauerhaft E-Mail, Formular Max. nächster Werktag Aktuelle Bedingungen prüfen; Dauersperre nur nach Einzelprüfung
win2day Limits, Teilsperre, Vollsperre 6 / 12 Mon., dauerhaft Login-Bereich, E-Mail, Formular Ab Bestätigungsmail Aktuelle Bedingungen prüfen; dauerhafte Vollsperre nur nach Einzelprüfung
Landesbetreiber Bundeslandabhängig Individuell Direkt beim Betreiber anfragen Individuell Individuell

ACHTUNG: Blockierung wirkt nur beim benannten Anbieter

Ein Ausschluss bei Casinos Austria erstreckt sich nicht automatisch auf WINWIN oder win2day. Überall müssen separate Anträge gestellt werden. Ein zentrales Sperrregister fehlt in Österreich derzeit.

Zum geplanten zentralen System ab 2027 lesen Sie Abschnitt 12.

04 So stellen Sie den Ausschlussantrag

Die verfügbaren Antragswege und ihre Anforderungen unterscheiden sich nach Anbieter. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben und wählen Sie den dort vorgesehenen Weg, den Sie zuverlässig dokumentieren können.

Persönlich vor Ort in der Spielbank

Sprechen Sie direkt beim Personal vor. Man händigt Ihnen ein Formular aus, das Sie sofort ausfüllen und unterschreiben. Bringen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit – Reisepass, Führerschein oder Personalausweis. Die Mitarbeitenden bestätigen die Einrichtung.

Per E-Mail: digitale Übermittlung des Formulars

Laden Sie das Formular von playsponsible.at herunter, füllen Sie es vollständig aus und fügen Sie eine klar lesbare Kopie Ihres Lichtbildausweises hinzu. Versenden Sie beides an [email protected] (Casinos Austria) oder [email protected] (WINWIN). Bewahren Sie die Sendebestätigung auf.

Über das Webformular auf playsponsible.at

Auf playsponsible.at steht ein Online-Kontaktformular bereit, über das Sie Ihren Antrag elektronisch übermitteln. Auch hier müssen Sie eine Ausweiskopie hochladen. Eine Eingangsbestätigung per Mail folgt.

win2day: Blockierung direkt im Nutzerbereich aktivieren

  1. Melden Sie sich in Ihrem win2day-Konto an.
  2. Steuern Sie „Mein Konto" an und wählen Sie „Spielerschutz".
  3. Klicken Sie „Selbstsperre" an.
  4. Wählen Sie die gewünschte Laufzeit: 6 Monate, 1 Jahr oder auf Dauer.
  5. Bestätigen Sie Ihre Wahl.
  6. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Von diesem Moment an ist die Blockierung wirksam.

Welche Belege benötige ich?

Für jeden Sperrantrag benötigen Sie:

  • Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis).
  • Bei digitaler oder postalischer Übermittlung: eine klar lesbare Kopie dieses Ausweises.

Zusätzliche Belege wie Einkommensnachweise oder Bonitätsauskünfte werden für die Einrichtung normalerweise nicht verlangt, können jedoch bei einem späteren Aufhebungsversuch gefordert werden.

Ab welchem Zeitpunkt wirkt die Blockierung?

  • Casinos Austria und WINWIN: Die Blockierung tritt ab Antragstellung in Kraft, spätestens am darauffolgenden Werktag.
  • win2day: Die Blockierung gilt unmittelbar nach Erhalt der Bestätigungsmail – meist direkt nach Ihrer Bestätigung im System.

Was geschieht mit bestehendem Kontoguthaben?

  • win2day – Vollsperre: Erfragen Sie vorab, ob eine Auszahlung beantragt werden muss, welche Bankverbindung verwendet wird und welche Prüfung erfolgt.
  • win2day – Teilsperre (z. B. nur Poker oder nur Casino): Klären Sie anhand der aktuellen Bedingungen, ob und wie Guthaben in nicht gesperrten Bereichen verfügbar bleibt.
  • Casinos Austria / WINWIN: Guthaben auf Spielerkarten oder in Kundenkonten wird nach internen Regeln behandelt. Informieren Sie sich vorab direkt beim Betreiber.

Bestätigung und Aufzeichnung sichern

Bewahren Sie die Bestätigung sorgfältig auf – als Nachweis für sich selbst und für eventuelle spätere Nachfragen. Notieren Sie sich Datum, gewählte Laufzeit und Anbieter. Falls Sie mehrere Anbieter genutzt haben, führen Sie eine Übersicht aller eingerichteten Blockierungen.

05 Laufzeiten des Ausschlusses

Sie wählen zwischen zwei befristeten Laufzeiten und einer unbegrenzten Variante. Die feste Sperrfrist schützt vor impulsiven Rücknahmen.

Drei verfügbare Laufzeiten

  • 6 Monate (befristet)
  • 12 Monate (befristet)
  • Unbegrenzt

Befristete Varianten enden von selbst

Wählen Sie eine 6- oder 12-monatige Blockierung, endet diese nach Ablauf der Frist automatisch – ohne weitere Handlung Ihrerseits. Kein Aufhebungsantrag ist nötig. Nach Fristende können Sie, sofern keine andere Maßnahme besteht, wieder teilnehmen.

Unbegrenzte Varianten enden nur nach Antragsverfahren

Eine dauerhafte Blockierung bleibt aktiv, bis ein Aufhebungsantrag nach Prüfung bewilligt wird; sie endet nicht automatisch. Diese Variante eignet sich bei gewünschtem langfristigem Schutz oder unbestimmt fortdauerndem Risiko.

Änderungen während einer befristeten Sperre

Nach den veröffentlichten Verfahren gelten befristete Ausschlüsse grundsätzlich für die gewählte Laufzeit. Maßgeblich sind jedoch die aktuellen Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Erfragen Sie Änderungen direkt und betrachten Sie die Sperre bis zu einer schriftlichen Bestätigung als aktiv.

Gewählte Laufzeit Verfügbar bei Automatisches Ende Früher beendbar
6 Monate Casinos Austria, WINWIN, win2day Ja, nach 6 Monaten Laut Anbieterprozess nicht vorgesehen
12 Monate Casinos Austria, WINWIN, win2day Ja, nach 12 Monaten Laut Anbieterprozess nicht vorgesehen
Ohne Frist Casinos Austria, WINWIN, win2day Nein, bleibt aktiv Ja, nach Einzelprüfung

So wählen Sie die passende Laufzeit

Überlegen Sie ehrlich, wie lange Sie Abstand brauchen. Eine zu kurze Blockierung kann wirkungslos bleiben, solange die Problematik fortbesteht. Bei einer dauerhaften Blockierung entscheiden Sie später bewusst über einen Aufhebungsantrag.

Bei Unsicherheit sprechen Sie vorab mit einer Beratungsstelle. Die Spielerschutz-Hotline 0800 202 304 hilft kostenfrei und anonym bei dieser Entscheidung.

06 Aufhebung: Voraussetzungen und Verfahren

Eine dauerhafte Blockierung kann nach einem Prüfverfahren aufgehoben werden. Befristete Sperren sind nach den veröffentlichten Verfahren für 6 beziehungsweise 12 Monate vorgesehen; maßgeblich bleiben die aktuellen Anbieterbedingungen. Für eine dauerhafte Blockierung ist ein förmlicher Aufhebungsantrag erforderlich.

Befristete Blockierungen: aktuelle Bedingungen prüfen

Bei einer 6- oder 12-monatigen Sperre sehen die veröffentlichten Verfahren grundsätzlich eine feste Laufzeit vor. Verlassen Sie sich nicht auf eine frühere Änderung; verbindlich sind die aktuellen Bedingungen und eine schriftliche Mitteilung des Anbieters. Wird der Spielwunsch stark, kontaktieren Sie eine Beratungsstelle.

Dauerhafte Blockierungen: Aufhebung verlangt Antrag und Einzelfallprüfung

Dauerhafte Blockierungen enden nicht automatisch; beim jeweiligen Betreiber ist ein Antrag erforderlich. Geprüft werden Identität, aktuelle Lebensumstände und mögliche fortwirkende Risiken. Ein rechtlicher Anspruch auf sofortige Freigabe besteht nicht. Bis zur schriftlichen Bestätigung bleibt die Blockierung voll wirksam.

Fünf ehrliche Reflexionsfragen vor Antragstellung

Vor Einreichung des Antrags reflektieren Sie Ihre Lage ehrlich:

  1. Weshalb habe ich die Blockierung seinerzeit beantragt?
  2. Was hat sich seither konkret geändert?
  3. Bin ich finanziell abgesichert, falls ich erneut Verluste erleide?
  4. Habe ich diesen Schritt mit jemandem besprochen?
  5. Welche Folgen hätte ein Irrtum?

Ein Beratungsgespräch trifft keine Entscheidung für Sie – es macht sie transparenter.
Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (regionales Angebot) · Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304

Verfahrensablauf in fünf Schritten

  1. Antrag stellen: Kontaktieren Sie Casinos Austria, WINWIN oder win2day schriftlich (E-Mail, Formular) oder persönlich.
  2. Identität nachweisen: Legen Sie eine Kopie Ihres gültigen amtlichen Lichtbildausweises bei.
  3. Prüfung durch Responsible Gaming Team: Ihr Antrag wird intern bearbeitet. Geprüft wird, ob Ihre Lebensumstände eine Aufhebung vertretbar erscheinen lassen.
  4. Gegebenenfalls Beratungsgespräch: In einzelnen Fällen wird ein persönliches oder telefonisches Gespräch angeboten. Es dient der Unterstützung, nicht der Überprüfung.
  5. Entscheidung und schriftliche Benachrichtigung: Sie erhalten schriftlichen Bescheid über Genehmigung oder Ablehnung der Aufhebung.

Welche Nachweise können angefordert werden?

  • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
  • Aktueller Einkommensnachweis oder Bonitätsauskunft – vor allem bei Casinos Austria und WINWIN, wenn begründeter Zweifel an der finanziellen Stabilität vorliegt
  • Bestätigung einer Beratungsstelle oder Therapieeinrichtung, falls der Betreiber sie im konkreten Verfahren anfordert; klären Sie vorher Zweck, Erforderlichkeit und datenschutzgerechte Übermittlung

Das Beratungsgespräch: was Sie erwartet

Ein Gespräch dient der Beurteilung Ihrer aktuellen Lage und garantiert keine Aufhebung. Antworten Sie konkret und verschweigen Sie Schulden oder Rückfälle nicht. Mögliche Fragen sind:

  • Was hat sich seit Einrichtung der Blockierung verändert?
  • Wie stellt sich Ihre aktuelle Finanzlage dar?
  • Welche Strategien für verantwortungsvolles Spielen haben Sie entwickelt?

Gründe für Ablehnung

Eine Aufhebung kann abgelehnt werden, falls:

  • Anhaltspunkte für fortbestehendes Risiko vorliegen (z. B. laufende Verschuldung, fehlende Stabilisierung der Lebensumstände).
  • Die Identität nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist.
  • Die Blockierung erst seit kurzem besteht und keine erkennbare Veränderung eingetreten ist.

win2day-Blockierung aufheben

Stellen Sie den Antrag über die aktuellen win2day-Kontaktwege und verwenden Sie Daten, die Ihr Spielkonto identifizieren. Erfragen Sie erforderliche Unterlagen und den Entscheidungsweg. Registrieren Sie sich nicht neu, solange die Blockierung aktiv ist.

Fremdsperre aufheben – worin der Unterschied besteht

Bei einer Fremdsperre prüft der Betreiber neben Ihrem Aufhebungswunsch die ursprünglichen Gründe der Blockierung. Anhörung und zusätzliche Unterlagen können erforderlich sein. Lassen Sie sich Anforderungen schriftlich erläutern; bei rechtlichen Streitfragen ist individuelle Beratung sinnvoll.

07 Während der aktiven Sperrfrist

Während der Sperrfrist blockiert der Betreiber Ihren Zugang zum Angebot. Die konkrete technische und organisatorische Durchführung variiert nach Anbieter und Angebotsform.

Zutrittskontrolle in Spielbanken

Spielbanken kontrollieren die Identität am Eingang. Ist Ihre Blockierung im System des Betreibers aktiv, erfolgt Zutrittsverweigerung. Verlassen Sie sich dennoch nicht allein auf die Kontrolle: Meiden Sie nach Möglichkeit auch den Weg zum Standort und informieren Sie eine Vertrauensperson, falls der Impuls stark wird.

Login-Blockierung bei win2day

Bei aktiver Online-Blockierung wird der Zugriff auf die betroffenen Spielbereiche technisch unterbunden. Bewahren Sie die Bestätigung auf und prüfen Sie, ob weitere Spielkonten bei anderen Anbietern vorhanden sind. Eine österreichische Anbieterblockierung verhindert weder automatisch ausländische Websites noch Werbung auf Ihrem Gerät.

Anbieter ohne österreichische Konzession: rechtliche Lage

Viele in Österreich werbende Anbieter verfügen nicht über eine inländische Konzession. Was dies für Ihre Blockierung bedeutet:

  • Eine Blockierung bei Casinos Austria, WINWIN oder win2day gilt dort nicht, weil diese Anbieter keinen Zugang zu den Sperrdaten österreichischer Betreiber besitzen.
  • Diese Anbieter unterliegen nicht der österreichischen Aufsicht. Es gibt keine österreichische Beschwerdestelle, keine BMF-Prüfung, keine Auszahlungsgarantie.
  • Rechtliche Folgen und mögliche Ansprüche hängen vom konkreten Anbieter, Sachverhalt und der aktuellen Rechtsprechung ab; eine individuelle Prüfung ist erforderlich.
ACHTUNG
Sperre nicht umgehen

Wir raten ausdrücklich davon ab, eine Blockierung durch Ausweichen auf internationale Anbieter ohne österreichische Konzession zu umgehen. Je nach Anbieter und Sachverhalt können österreichische Aufsichts- und Schutzmechanismen fehlen oder schwerer durchsetzbar sein; lassen Sie die konkrete Rechtslage bei Bedarf prüfen.

08 Ergänzende Schutzmaßnahmen

Neben der formellen Blockierung können Sie weitere Schritte setzen, um den Glücksspielzugang zu erschweren und Ihre Entscheidung zu festigen.

Blockier-Apps: BetBlocker und Gamban

BetBlocker ist eine kostenfreie Software, die Glücksspiel-Websites und Apps auf Ihrem Gerät blockiert. Spendenfinanziert und für Computer, Smartphone und Tablet verfügbar. BetBlocker funktioniert geräteübergreifend und anbieterunabhängig.

Gamban ist eine kostenpflichtige Alternative mit ähnlicher Funktion. Beide Werkzeuge blockieren den Zugang technisch – sie ersetzen keine Blockierung, schaffen aber eine zusätzliche Barriere.

Wichtig: Diese Apps sind Hilfsmittel, keine Garantie. Technisch versierte Nutzer können sie umgehen. Sie funktionieren am besten in Verbindung mit einer bewussten Entscheidung.

Mehr zu BetBlocker: playsponsible.at/betblocker

Bank- und kartenseitige Blockierungen

Viele Banken bieten Transaktionsblockierungen in bestimmten Kategorien an. Sie können beispielsweise:

  • Zahlungen an Glücksspielanbieter sperren lassen.
  • Kreditkartenlimits senken oder Karten stilllegen.
  • Ein separates Konto für Lebensunterhalt führen, auf das kein Online-Zugriff besteht.

Erfragen Sie bei Ihrer Bank, welche Optionen verfügbar sind.

Limits als mildere Variante

Falls Sie sich nicht vollständig sperren möchten, können Sie bei win2day Limits setzen:

  • Einzahlungslimits (täglich, wöchentlich, monatlich)
  • Verlustlimits
  • Zeitlimits

Wichtig:

  • Eine Erhöhung eines Limits wird erst nach 24 Stunden wirksam.
  • Eine weitere Erhöhung ist erst nach 7 Tagen möglich.
  • Die Erhöhung eines Zeitlimits wird erst nach 72 Stunden wirksam.
  • Eine Senkung eines Limits wirkt sofort.

Diese Regelungen verhindern eine impulsive Limitaufhebung.

Finanzielle Absicherung und Schuldnerberatung

Bei bestehenden Spielschulden kontaktieren Sie eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung. Diese Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Sie hilft Ihnen, die Übersicht über Ihre Finanzen zurückzugewinnen und Auswege aus der Verschuldung zu finden.

Schutzmaßnahme Kosten Reichweite Aktivierung Rücknahme möglich
Selbstsperre (Casinos Austria, WINWIN, win2day) Kostenlos Nur beim beantragten Anbieter Sofort / nächster Werktag Nur dauerhafte nach Einzelprüfung
BetBlocker Kostenlos Geräteübergreifend, alle Websites Sofort nach Installation Ja, aber verzögert
Gamban Kostenpflichtig Geräteübergreifend, alle Websites Sofort nach Installation Ja, aber verzögert
Bankseitige Blockierung Je nach Bank kostenlos oder gebührenpflichtig Alle Zahlungen an Glücksspiel Nach Freischaltung durch Bank Ja, durch Antrag bei Bank
Limits bei win2day Kostenlos Nur win2day Erhöhung verzögert, Senkung sofort Ja

09 Rechtliche Prüfung möglicher Ansprüche

Ob wegen Spielverlusten Ansprüche bestehen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind Anbieterart, Konzessionsstatus, konkreter Spielverlauf, anwendbares Recht und die im Einzelfall nachweisbaren Umstände.

Schutzpflichten nach § 25 GSpG

§ 25 GSpG betrifft konzessionierte Spielbanken und darf nicht pauschal auf andere Angebotsformen übertragen werden. WINWIN ist nicht als Spielbank nach dieser Bestimmung einzuordnen. Ob eine Pflichtverletzung und ein Anspruch vorliegen, bedarf rechtlicher Einzelfallprüfung.

Bei einer Prüfung können unter anderem folgende Entscheidungen zu berücksichtigen sein:

  • OGH 1 Ob 214/98x: Entscheidung zur Reichweite des § 25 Abs 3 GSpG.
  • OGH 1 Ob 175/02w: Entscheidung zu möglichen zivilrechtlichen Folgen einer Schutzpflichtverletzung.
  • OGH 6 Ob 250/11z: Entscheidung zu Beweis- und Verschuldensfragen in einem konkreten Fall.

Beweise und Kausalität

Wer Ansprüche prüfen lässt, sollte Transaktionen, Kommunikation, Sperranträge und sonstige Unterlagen sichern. Welche Partei welche Tatsachen beweisen muss und ob ein Zusammenhang mit einem Schaden besteht, richtet sich nach Anspruchsgrundlage und Einzelfall.

Persönliche Umstände und Mitverantwortung

Gesundheitliche und persönliche Umstände können für die rechtliche Bewertung wichtig sein. Ob und wie eigenes Verhalten berücksichtigt wird, darf nicht pauschal beantwortet werden und ist anhand des konkreten Sachverhalts rechtlich zu prüfen.

Fristen rechtzeitig prüfen

Je nach Anspruchsgrundlage können unterschiedliche Fristen und Fristbeginne gelten. Holen Sie frühzeitig Rechtsberatung ein, statt aus allgemeinen Angaben eine verlässliche Frist für Ihren Fall abzuleiten.

Anbieter ohne österreichische Konzession

Wichtig: Der fehlende österreichische Konzessionsstatus führt nicht ohne Einzelfallprüfung zu einem bestimmten Anspruch oder Ergebnis.

Bei grenzüberschreitenden Angeboten können Konzessionsrecht, Vertragsgestaltung, Leistungsort, anwendbares Recht und aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen zusammenwirken. Eine allgemeine Aussage zur Wirksamkeit sämtlicher Verträge oder zur Erstattung sämtlicher Einsätze ist daher nicht sachgerecht.

Für die individuelle Prüfung sind insbesondere relevant:

  • der genaue Betreiber und dessen Konzessionsstatus im betroffenen Zeitraum,
  • Vertragsunterlagen, Einzahlungen, Auszahlungen und Spielverlauf,
  • mögliche Anspruchsgrundlagen, Fristen und internationale Durchsetzbarkeit.

Bei ausländischen Betreibern können Zustellung, Vollstreckung und Kosten zusätzliche Risiken schaffen. Lassen Sie auch Prozessfinanzierungsverträge und deren Kostenfolgen unabhängig prüfen.

Konkrete Schritte für Betroffene

Falls Sie vermuten, Ansprüche zu haben:

  1. Dokumentieren Sie alles: Kontoauszüge, Screenshots, E-Mails, Transaktionsübersichten sichern.
  2. Verbraucherschutzorganisation kontaktieren: Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder Arbeiterkammer bieten Erstberatung an.
  3. Rechtsanwalt konsultieren: Besonders bei höheren Summen empfehlenswert.

Rechtliche Klarstellungen:

  • § 25 GSpG betrifft konzessionierte Spielbanken, nicht automatisch WINWIN oder elektronische Lotterien.
  • Ein fehlender österreichischer Konzessionsstatus erlaubt keine pauschale Aussage über Anspruch, Vertragswirkung oder Frist.
  • Mögliche Anspruchsgrundlagen setzen unterschiedliche Tatsachen und Nachweise voraus.
Entscheidung Datum Kernaussage
OGH 1 Ob 214/98x 1998 Reichweite des § 25 GSpG im konkreten Verfahren
OGH 1 Ob 175/02w 2002 Voraussetzungen zivilrechtlicher Folgen im Einzelfall
OGH 5 Ob 112/04p 2004 Konzessionsrechtliche Fragen im konkreten Verfahren
VfGH G 34/10 2011 Aufhebung der Haftungsobergrenze in § 25 GSpG
OGH 6 Ob 250/11z 2011 Beweis- und Verschuldensfragen im konkreten Verfahren
VfGH G 259/2022 2022 Aufhebung: Bonitätsprüfung allein genügt nicht als Auslöser
OGH 4 Ob 185/25x 2026 Grenzüberschreitende Konzessionsfragen im konkreten Verfahren

10 Fremdsperre durch Angehörige

Angehörige können beim Betreiber eine Fremdsperre anregen, sofern sie eine Gefährdung durch Glücksspiel vermuten. Die endgültige Entscheidung trifft der Betreiber.

Wer eine Fremdsperre anregen kann

Angehörige – Ehepartner, Eltern, erwachsene Kinder, enge Freunde – können sich an den Betreiber wenden und eine Blockierung vorschlagen. Dabei sollten konkrete Hinweise auf eine Gefährdung vorliegen.

Ablauf und Anhörung der betroffenen Person

Ob der Betreiber die betroffene Person informiert, eine Stellungnahme einholt und selbst entscheidet, richtet sich nach Angebotsform, Betreiberprozess und anwendbarer Rechtsgrundlage. Lassen Sie sich den konkreten Ablauf und die zuständige Stelle schriftlich erläutern.

Ob eine Maßnahme trotz entgegenstehendem Wunsch der betroffenen Person zulässig ist, kann nur anhand des konkreten Betreiberverfahrens und der einschlägigen Rechtsgrundlage beurteilt werden.

Was Angehörige zusätzlich tun können

  • Übernehmen Sie keine Schulden zum Ausgleich von Spielverlusten. Das beseitigt das Problem nicht, sondern verstärkt es.
  • Haushaltseinkommen schützen: Konten trennen, Zugriff auf gemeinsame Mittel bei Bedarf entziehen.
  • Selbst Unterstützung suchen: Beratungsangebote für Angehörige von Spielsüchtigen existieren. Sie müssen das nicht allein bewältigen.
  • Thema offen ansprechen – ohne Vorwürfe. Sucht ist eine Krankheit, kein moralisches Versagen.

11 Vergleich Österreich, Deutschland und Schweiz

Deutschland und die Schweiz betreiben zentrale Sperrregister. Für Österreich enthält eine Regierungsvorlage ein geplantes Register und einen Zeitplan ab 2027; dies ist kein geltendes Recht und keine Zusage der operativen Einführung.

Kriterium Österreich Deutschland (OASIS) Schweiz (ESBK)
Zentrales Register Nein (laut Entwurf künftig geplant) Ja (OASIS seit 2021) Ja (ESBK)
Anbieterübergreifend Nein, jede Blockierung nur beim jeweiligen Betreiber Ja, alle lizenzierten Betreiber Ja, alle Casinos und Online-Betreiber
Mindestdauer 6 Monate 3 Monate 1 Jahr (empfohlen)
Aufhebung frühestens Dauerhafte Blockierung: auf Antrag; befristete: aktuelle Anbieterbedingungen maßgeblich Nach Ablauf der Mindestfrist, auf Antrag Nach 1 Jahr, auf Antrag
Zuständige Stelle Betreiber selbst (Casinos Austria, WINWIN, win2day) Regierungspräsidium Darmstadt Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)
Online erfasst Nur win2day Ja, alle konzessionierten Online-Betreiber Ja, Online-Casinos eingeschlossen

Warum Österreich bisher kein zentrales Register besitzt

Die bestehenden Sperrverfahren sind historisch bei den einzelnen Konzessionären und nach unterschiedlichen Angebotsarten organisiert. Daher erfolgt derzeit kein automatischer Datenaustausch zwischen Casinos Austria, WINWIN und win2day. Die geplante Reform soll diese Trennung verringern. Bis ein zentrales System rechtlich beschlossen, technisch umgesetzt und für die Betreiber verbindlich ist, bleibt der sichere Weg: jede benötigte Blockierung separat beantragen und bestätigen lassen.

12 Gesetzentwurf: geplantes zentrales Sperrregister

Die Regierungsvorlage 594 d.B. vom 5. August 2026 plant eine umfassende Glücksspielgesetz-Reform. Sie ist noch kein geltendes Recht. Wichtigste geplante Änderungen:

Was geplant ist

  1. Zentrales Sperrregister: Selbst-, Fremd- und Anbietersperren sollen zentral erfasst werden. Der konkrete Geltungsbereich hängt vom endgültigen Gesetzestext und dessen praktischer Umsetzung ab.
  2. Anbieterübergreifende Wirkung: Beteiligte Anbieter sollen Blockierungen registerbasiert prüfen. Wann welche Anbieter teilnehmen, wird von zusätzlichen Verordnungen und technischer Realisierbarkeit bestimmt.
  3. Einzahlungslimits nach Alter:
    • Personen zwischen 18 und 26 Jahren: höchstens 250 Euro wöchentlich.
    • Personen ab 26 Jahren: höchstens 1.680 Euro monatlich.
  4. Payment Blocking: Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister sollen Transaktionen an nicht-lizenzierte Anbieter blockieren.
  5. Netzsperren: Internetprovider sollen Zugriff auf illegale Glücksspielportale unterbinden.

Zeitplan und derzeitiger Stand

Die Regierungsvorlage 594 d.B. vom 5. August 2026 nennt im Entwurf für zentrale Bestimmungen den 1. Jänner 2027. Dieser Entwurfszeitplan ist weder geltendes Recht noch eine Garantie für die technische Verfügbarkeit des Registers.

Stand: Regierungsvorlage in parlamentarischer Behandlung. Novellierungen, Übergangsfristen und Durchführungsverordnungen können Zeitplan, Teilnehmer und Umsetzung verändern. Bis zur operativen Inbetriebnahme bleiben die bisherigen getrennten Sperrverfahren gültig.

Letzte Überprüfung dieser Seite: 09.09.2026.

13 Spielsucht in Österreich: Daten und Warnzeichen

Glücksspielprobleme betreffen einen kleinen, jedoch relevanten Bevölkerungsanteil. Aktuelle Daten und typische Warnzeichen helfen bei der Beurteilung der eigenen Lage.

Aktuelle Daten zu problematischem Spielverhalten

Die bisher umfangreichste Untersuchung zum Glücksspielverhalten in Österreich stammt von Kalke & Wurst (2015), im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen durchgeführt:

  • Rund 1,1 % der österreichischen Bevölkerung zwischen 14 und 65 Jahren weisen problematisches oder pathologisches Spielverhalten auf.
  • Das entspricht etwa 64.000 Personen.
  • Die höchste Betroffenheit zeigt sich bei Nutzern von Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken (21,2 %).

Neuere Schätzungen des Anton-Proksch-Instituts und der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) nennt vergleichbare oder geringfügig höhere Werte. Der Epidemiologiebericht Sucht 2025 der GÖG liefert aktuelle Entwicklungsdaten.

Warnzeichen für problematisches Spielverhalten

Diese Anzeichen können auf eine Gefährdung hindeuten:

  • Regelmäßiges Spielen über längere Phasen
  • Erhöhung der Einsätze für den gleichen „Kick"
  • Versuch, Verluste durch Weiterspielen auszugleichen
  • Nervosität oder Reizbarkeit bei Spielunterbrechung
  • Spielen trotz negativer Folgen (Schulden, Konflikte, Arbeitsplatzverlust)
  • Verschweigen des Spielverhaltens
  • Vernachlässigung von Verpflichtungen, Freizeitaktivitäten, sozialen Beziehungen

Treffen mehrere dieser Anzeichen zu, empfehlen wir dringend Kontakt zu einer Beratungsstelle.

14 Hilfe und Beratung in Österreich

Sie müssen diesen Weg nicht allein bewältigen. Österreichweit stehen kostenlose, vertrauliche und auf Wunsch anonyme Beratungen bereit.

Kostenlose bundesweite Hotlines

  • Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304 (österreichweit, kostenlos)
  • Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (regionales Angebot für Wien)

Vor einem Erstgespräch müssen Sie noch keine endgültige Entscheidung getroffen haben. Notieren Sie nach Möglichkeit, welche Angebote Sie nutzen, welche Blockierungen bereits aktiv sind und welche Fragen Sie besonders beschäftigen. Auch Angehörige erhalten Beratung. Eine Beratungsstelle kann mit Ihnen prüfen, ob eine sofortige Selbstsperre, zusätzliche technische Barrieren, finanzielle Schutzmechanismen oder weitere Fachunterstützung angezeigt sind. Bei akuter finanzieller Belastung kann zudem eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung einbezogen werden.

Beratungsstellen nach Bundesland

In jedem Bundesland existieren spezialisierte Beratungsstellen. Eine vollständige Aufstellung finden Sie unter:
playsponsible.at/beratungsstellen

Bundesland Einrichtung (Beispiele) Kontakt Angebot
Wien Spielsuchthilfe Wien 01/544 13 57 Beratung, Therapie, Angehörigenberatung
Niederösterreich Fachstelle für Suchtprävention NÖ Über Website Beratung, Prävention
Oberösterreich pro mente OÖ Über Website Beratung, ambulante Therapie
Salzburg Suchtberatung Salzburg Über Website Beratung, Krisenintervention
Tirol Suchthilfe Tirol Über Website Beratung und Behandlung bei Glücksspielproblemen
Vorarlberg Supro Vorarlberg Über Website Beratung, Prävention
Steiermark VIVID Steiermark Über Website Beratung, Angehörigengruppen
Kärnten SPIELSUCHTHILFE Kärnten Über Website Beratung, Therapie
Burgenland PSD Burgenland Über Website Beratung, Prävention

Eine zentrale Übersicht aller Beratungsstellen finden Sie auch auf spielsuchthilfe.at.

Angebote für Angehörige

Angehörige Spielsüchtiger können ebenfalls Unterstützung in Anspruch nehmen. Viele Beratungsstellen führen eigene Angehörigengruppen und Einzelberatungen.

Schuldnerberatung bei Spielschulden

Spielsucht führt häufig zu beträchtlichen Schulden. Staatlich anerkannte Schuldnerberatungen helfen kostenlos und vertraulich:

  • ASB Schuldnerberatungen GmbH (österreichweit)
  • Schuldnerberatung der Caritas
  • ifs Schuldenberatung (Vorarlberg)

Kontakte erhalten Sie über die jeweilige Landesregierung oder direkt über asb-gmbh.at.

15 Häufige Fragen zur Selbstsperre

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Selbstsperre?
Für die Beantragung benötigen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis: Reisepass, Führerschein oder Personalausweis. Bei digitaler oder postalischer Einreichung ist eine gut lesbare Kopie erforderlich. Weitere Nachweise wie Einkommensdokumente werden bei der Einrichtung der Sperre üblicherweise nicht verlangt, können jedoch bei einem späteren Aufhebungsantrag gefordert werden.
Wie reiche ich meinen Sperrantrag ein?
Sie haben mehrere Möglichkeiten: Persönlich direkt in einer Spielbank mit ausgefülltem Formular und Ausweis, per E-Mail an [email protected] mit Formular-PDF und Ausweiskopie, über das Online-Kontaktformular auf playsponsible.at oder bei win2day direkt im Konto unter dem Menüpunkt Spielerschutz.
Wann erhalte ich die Bestätigung meiner Selbstsperre?
Bei Casinos Austria und WINWIN tritt die Sperre spätestens am nächsten Werktag nach Antragstellung in Kraft. Bei win2day erfolgt die Aktivierung unmittelbar nach Ihrer Bestätigung im System, Sie erhalten dann eine Bestätigungs-E-Mail. Bewahren Sie diese E-Mail als Nachweis auf.
Wirkt eine Sperre bei Casinos Austria automatisch auch bei win2day?
Nein. Jede Sperre gilt ausschließlich für jenen Anbieter, bei dem Sie sie beantragt haben. Wenn Sie neben den Spielbanken auch win2day oder WINWIN nutzen, müssen Sie dort jeweils eigene Anträge stellen. Ein anbieterübergreifendes Register ist in Österreich derzeit noch nicht in Betrieb.
Welche Sperrdauer kann ich wählen?
Sie wählen zwischen befristeten Sperren für 6 oder 12 Monate sowie einer unbefristeten Sperre. Befristete Varianten enden automatisch nach Ablauf ohne weiteres Zutun Ihrerseits. Eine unbefristete Sperre endet erst nach Prüfung eines von Ihnen gestellten Aufhebungsantrags.
Entstehen Kosten für die Einrichtung der Selbstsperre?
Nein. Die Einrichtung und spätere Aufhebung einer Selbstsperre sind bei allen konzessionierten Anbietern in Österreich vollkommen kostenlos. Auch die Beratung durch Spielerschutz-Hotline und regionale Beratungsstellen ist kostenfrei und vertraulich.
Kann eine befristete Sperre vorzeitig beendet werden?
Nach den veröffentlichten Verfahren sind befristete Sperren grundsätzlich für die gewählte Laufzeit vorgesehen. Ob und unter welchen Voraussetzungen Änderungen möglich sind, richtet sich nach den aktuellen Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Fragen Sie dort nach; bis zu einer schriftlichen Bestätigung bleibt die Sperre aktiv.
Welche Nachweise werden für die Aufhebung einer unbefristeten Sperre verlangt?
Für die Aufhebung legen Sie eine Kopie Ihres Lichtbildausweises vor. Je nach Einzelfall können Casinos Austria und WINWIN zusätzlich einen aktuellen Einkommensnachweis oder eine Bonitätsauskunft verlangen, insbesondere wenn Zweifel an der finanziellen Stabilität bestehen. Bei win2day wird dies seltener gefordert, kann aber angefragt werden.
Wer entscheidet über meinen Aufhebungsantrag?
Das Responsible Gaming Team des jeweiligen Anbieters prüft Ihren Antrag. Es wird beurteilt, ob eine Aufhebung aus Sicht des Spielerschutzes vertretbar ist. Gegebenenfalls wird Ihnen ein Beratungsgespräch angeboten. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Was geschieht mit meinem Guthaben bei win2day während der Sperre?
Die Behandlung vorhandenen Guthabens richtet sich nach Sperrart, Kontostatus und aktuellen win2day-Bedingungen. Klären Sie vor der Sperre direkt mit win2day, ob eine Auszahlung beantragt werden muss, welche Bankdaten erforderlich sind und ob Guthaben in nicht gesperrten Bereichen verfügbar bleibt.
Kann ich mich nur für bestimmte Spielarten sperren lassen?
Bei win2day können Sie eine Teilsperre einrichten, etwa ausschließlich für Casino-Spiele oder nur für Poker. Bei Casinos Austria und WINWIN umfasst die Selbstsperre immer sämtliche Spielbereiche des jeweiligen Anbieters; eine Beschränkung auf einzelne Automaten oder Tischspiele ist dort nicht möglich.
Dürfen Angehörige eine Fremdsperre für mich beantragen?
Angehörige können sich mit Hinweisen an den jeweiligen Betreiber wenden. Ob dieser ein Verfahren eröffnet, welche Anhörungs- oder Stellungnahmemöglichkeiten gelten und wer entscheidet, richtet sich nach Betreiber, Angebotsform und anwendbarer Rechtsgrundlage. Eine Fremdsperre ist kein einheitliches österreichweites Verfahren.
Haftet der Betreiber, wenn er einen gesperrten Spieler spielen lässt?
Ob aus einer Verletzung spielerschutzrechtlicher Pflichten Ansprüche entstehen, hängt von Betreiber, Angebotsart und Einzelfall ab. § 25 GSpG betrifft konzessionierte Spielbanken; WINWIN ist nicht als Spielbank nach dieser Bestimmung einzuordnen. Lassen Sie Fristen, Beweise und Anspruchsgrundlage individuell rechtlich prüfen.
Kann ich Verluste bei Anbietern ohne österreichische Konzession zurückfordern?
Eine pauschale Rückforderung von Verlusten kann nicht zugesagt werden. Ob Ansprüche bestehen, hängt unter anderem von Konzessionsstatus, Vertragsgestaltung, Spielverlauf, anwendbarem Recht und aktueller Rechtsprechung ab. Lassen Sie Anspruchsgrundlage, Fristen, Belege, Kosten- und Durchsetzungsrisiken individuell rechtlich prüfen.
Wo erhalte ich anonyme Unterstützung bei Spielproblemen?
Anonym und kostenfrei hilft Ihnen die Spielerschutz-Hotline unter 0800 202 304. Weitere Beratungsstellen in allen Bundesländern bieten telefonische, persönliche und Online-Beratung. Eine vollständige Liste finden Sie auf spielsuchthilfe.at sowie playsponsible.at.
Wird in Österreich ein zentrales Sperrregister eingeführt?
Die Regierungsvorlage 594 d.B. vom 5. August 2026 sieht ein zentrales, anbieterübergreifendes Sperrregister vor. Wesentliche Bestimmungen sollen laut Entwurf am 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Wann das Register tatsächlich verfügbar ist und welche Anbieter teilnehmen, hängt vom Gesetzgebungsverfahren und nachfolgenden Verordnungen ab.

Fazit

Eine Selbstsperre im Casino ist ein wirksames, kostenloses Spielerschutz-Instrument. Sie können den Antrag persönlich, per E-Mail oder online stellen – bei Casinos Austria, WINWIN oder win2day. Erforderlich ist ein gültiger Lichtbildausweis. Die Blockierung wirkt spätestens am nächsten Werktag. Bewahren Sie die Bestätigung auf und dokumentieren Sie alle eingerichteten Blockierungen.

Derzeit wirkt jede Blockierung nur beim jeweiligen Anbieter. Eine Regierungsvorlage enthält den Vorschlag für ein zentrales Register; dieses ist nicht in Betrieb, und seine Umsetzung ist nicht garantiert. Befristete Blockierungen sind laut veröffentlichten Verfahren grundsätzlich für 6 oder 12 Monate vorgesehen; maßgeblich sind die aktuellen Anbieterbedingungen, und bis zu einer schriftlichen Bestätigung bleibt die Sperre aktiv. Dauerhafte Blockierungen enden erst nach Prüfung eines Aufhebungsantrags.

Ergänzende Maßnahmen wie Blockier-Apps, bankseitige Sperren und Limits bieten zusätzlichen Schutz. Wenn Sie Anzeichen problematischen Spielverhaltens bei sich wahrnehmen, warten Sie nicht. Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Sie sind nicht allein.

Hilfe: 0800 202 304 · Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57

Redaktion
Fachredaktion von by-citir.at
Redaktion für Spielerschutz und Verbraucherinformation. Auswertung amtlicher Quellen und Abgleich mit aktueller Rechtsprechung.
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Stand 09.09.2026 Geprüft von Fachredaktion Nächste Prüfung vorgesehen: 09.12.2026 oder früher bei bekannter Rechtsänderung
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